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23. Juli 2018 — Trippelschritte in die richtige Richtung – Neues zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland
Der Zustand der kulturellen Überlieferung in deutschen Bibliotheken, Archiven und Museen gibt schon lange Anlass zur Sorge. In den Bibliotheken zerbröselt ein Teil der Bücher, wenn man sie benutzen will, weil ihre Papiere Holzschliff mit bestimmten säurebildenden Substanzen enthalten. Ein anderer Teil ist nicht mehr zu handhaben, weil gebrochene Buchrücken und aufgelöste Bindungen, ein- und ausgerissene, abgegriffene oder sonst beeinträchtigte Seiten die Lesbarkeit behindern. Ungenügende Lagerbedingungen kommen zu den materialbedingten Zerfallsprozessen und Benutzungsschäden hinzu. Wegen unzureichender Ressourcen sind wichtige Bestände unbenutzbar und der Forschung entzogen. Die Gefahr, dass einzelne Bibliotheken etwa säurehaltige Zeitungen und andere beschädigte Bestände gleich ganz entsorgen, ist sehr real.
Die Einsicht, dass es so nicht weitergehen kann, ist auch in der Politik angekommen. So findet sich im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2018 dazu eine Absichtserklärung: »Wir setzen die Programme zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes fort. Unser kulturelles Gedächtnis muss im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Zerfall gerettet werden.« Klingt etwas wolkig, aber der Satz hilft, die Aktivitäten der zuständigen Fachministerin auf diesem Feld zu legitimieren.
Spätestens seit 2015 kennen nicht mehr nur die Experten, sondern auch die Öffentlichkeit und die politischen Akteure die Aufgabenfelder zur Sicherung des schriftlichen Kulturguts sehr genau. Denn mit den »Bundesweiten Handlungsempfehlungen« liegt eine umfassende Bilanz zu Schäden und Gefahren für die schriftliche Überlieferung in Archiven und Bibliotheken Deutschlands vor. Gleichzeitig beschreibt das sparten- und länderübergreifende Gesamtkonzept in aller Deutlichkeit, welche Maßnahmen Bund und Länder ergreifen sollten.
Der Bund, das heißt der »Beauftragte für Kultur und Medien beim Bundeskanzleramt« (BKM), hat zusammen mit der Kulturstiftung der Länder vor acht Jahren die Initiative ergriffen. Seither konnte die neu eingerichtete kleine, aber taff operierende »Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts« (KEK) mehr als 250 Modellprojekte zum Originalerhalt fördern. Für dieses Programm zugunsten der Archive und Bibliotheken wurden über die Jahre hinweg 3,3 Mio. Euro ausgezahlt.
Das Geld hat den Bedarf bei weitem nicht decken können. Denn der Mehrbedarf über das hinaus, was durch die öffentlichen Haushalte finanzierbar ist, beträgt pro Jahr allein bei den Bibliotheken 15 Mio. € und bei den Archiven 37 Mio. €. Staatsministerin Monika Grütters (BKM) hat 2017 auf diese offenkundige Schere zwischen Ist und Soll reagiert und noch einmal 1 Mio. € zusätzlich freigemacht, damit in Archiven und Bibliotheken Akten und Bücher leichter entsäuert, gereinigt und schutzverpackt werden konnten. Es geht in diesem Sonderprogramm nicht um Modellprojekte oder Einzelrestaurierung, sondern nur um Mengenverfahren.
In diesen Tagen erreicht uns die erfreuliche Nachricht, dass dieses Sonderprogramm um weitere 1,5 Million Euro aufgestockt wird. Nun stehen von Seiten des Bundes insgesamt 2,5 Millionen Fördermittel zur Verfügung. Da die Bundesmittel an eine Kofinanzierung durch ein Bundesland oder andere Unterhaltsträger von 50 Prozent gebunden sind, können 2018 insgesamt 5 Millionen Euro zusätzlich in Mengenverfahren für den Originalerhalt investiert werden.
Der Wermutstropfen für die Einrichtungen besteht darin, dass auf Grund der verzögerten Regierungsbildung die zusätzlichen Finanzmittel erst Ende Juni freigegeben werden konnten, aber bis Jahresende schon ausgegeben sein sollen. Das heißt, in diesen Tagen, wo die halbe Nation Urlaub macht, werden in den Bibliotheken und Archiven Anträge geschrieben und in den Ländern, Kommunen, Kirchen oder Stiftungen Mittel zur Komplementärfinanzierung gesucht. Die Gelder sind zur Jahresmitte normalerweise längst verplant. Anmeldeschluss ist Freitag, der 27. Juli.
Anschließend beginnt das Begutachtungsverfahren, und im September ist mit den Bewilligungen zu rechnen. Dann bringen die Einrichtungen die Ausschreibungen auf dem kleinen Markt der kommerziellen Dienstleister auf den Weg, schließlich wird ein Auftrag erteilt und mit den Arbeiten begonnen. (Falls die überforderten Firmen überhaupt in der Lage sind, Angebote abzugeben.) Auf Seiten der Bibliotheken müssen gleichzeitig Qualitätssicherungsverfahren laufen und z.B. die Logistik der Magazine angepasst sowie Dokumentationsaufgaben im Hinblick auf die behandelten Bücher erledigt werden. Aber im Dezember soll schon Vollzug gemeldet werden. Ein verrücktes System mit Stress auf allen Seiten, aber angeblich erlaubt das Haushaltsrecht keine bessere Planung und überjährige Ausgabe der Mittel.
Das Verfahren zur Ausreichung der Mittel ist suboptimal. Aber der erstmals spürbare Wille auf allen Ebenen, auf dem Weg der Kulturguterhaltung endlich weiterzukommen, ist ein gutes Zeichen. Dabei erweist sich, dass die neu verfügbaren BKM-Sondermittel in einigen Bundesländern eigene Anstrengungen auslösen oder befördern. Aber das Sonderprogramm muss jetzt in ein robustes Förderprogramm verwandelt werden, um das schriftliche Kulturgut in länderübergreifender Zusammenarbeit nachhaltig zu sichern. Die Originalerhaltung, die in Deutschland auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten im Rückstand ist, muss endlich Fortschritte machen, nicht nur in Trippelschritten.
Website der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts http://schriftgutschuetzen.kek-spk.de/
Michael Knoche