Abschied 2016 (Foto: Welz, Klassik Stiftung Weimar)

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Aktuelle Einträge

  • 28. Januar 2019 — Verdruss über die Liste – Das Weltdokumentenerbe-Programm der UNESCO

    MoW Signet

    Hitlisten und Rankings faszinierten die Menschen immer schon. Die UNESCO hat sich diese Listen-Lust listig zunutze gemacht und eine Welterbe-Liste ins Leben gerufen. Hier können Stätten eingetragen werden, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind. Zur Zeit umfasst diese Liste 1092 Stätten in 167 Ländern, darunter das Bauensemble des klassischen Weimar.

    Die weniger bekannte kleine Schwester – es gibt noch mehr Kinder – des Welterbe-Programms ist die Liste des Weltdokumentenerbes (Memory of the World, abgekürzt MoW). Alles, was geeignet ist, »das kollektive Gedächtnis der Menschen in den verschiedenen Ländern unserer Erde zu repräsentieren«, kann in das Register eingetragen werden: etwa wertvolle Buchobjekte, Handschriften, Musiknoten, Archivalien, Bild-, Ton- und Filmdokumente. Es ist der Versuch, heute zu definieren, an was wir uns morgen erinnern.

    Aktuell umfasst das Register von MoW 348 Dokumente aus aller Welt. Deutschland ist Nominierungs-Weltmeister und mit 24 Einträgen im Register überproportional vertreten: z.B. mit den Handschriften des Klosters Reichenau am Bodensee aus dem 10. und 11. Jahrhundert, den frühen Schriften der Reformationsbewegung, darunter die Weimarer Lutherbibel von 1534, oder den »Kinder- und Hausmärchen« der Gebrüder Grimm.

    Der tiefere Sinn der Eintragungen ist aber nicht das Vergleichen und Hierarchisieren von eigentlich Unvergleichlichem. Das eigentliche Ziel ist, über die Existenz und Bedeutung kulturell bedeutsamer und historisch wichtiger Dokumente zu informieren, zu ihrer Sicherung vor Gedächtnisverlust und Zerstörung beizutragen und den globalen Zugang zu ihnen zu garantieren. Die UNESCO hat auf ihrer Generalkonferenz in Paris im Jahr 2015 eine »Recommendation« verabschiedet, die diesen generellen Zielen Rechnung trägt und sie gleichzeitig auf die digitale Überlieferung ausdehnt. Hier berührt sich das MoW-Programm mit der generellen Archivfunktion von Bibliotheken, weshalb sich auch die IFLA, der internationale Dachverband der Bibliotheken, dafür engagiert.

    Doch kam es zur gleichen Zeit (2015) bei der Frage, welche neuen Dokumente in das Register eingetragen werden sollen, zu heftigen Konflikten. So schlug die Georgetown University Washington D.C. eine Plakatsammlung der PLO für das Register vor, China wollte Archivmaterial zum Nanking-Massaker von 1937 und eine südasiatische Initiative 2744 Akten, betreffend die koreanischen »Trostfrauen«, die während des Zweiten Weltkriegs den japanischen Soldaten als Prostituierte zur Verfügung stehen mussten, aufgenommen wissen. Der erste Antrag wurde abgelehnt, der zweite gegen den Protest Japans (des größten Zahlers der UNESCO) angenommen, der dritte verschoben. Die Anträge »waren politisch motiviert, wurden nicht im Geiste der fachlichen Kooperation entwickelt und haben daher zu schweren Irritationen geführt,« urteilt der stellvertretende Vorsitzende des deutschen Nominierungskomitees Konrad Elmshäuser in einem informativen Beitrag über das Programm.

    Dass eine Institution wie die Georgetown University eine Nominierung einbringen kann, die von der Regierung des eigenen Landes abgelehnt wird, liegt an dem rechtlichen Status des MoW-Programms. Es beruht nicht wie das Welterbe-Programm auf der von 193 Staaten ratifizierten bzw. angenommenen Welterbekonvention, also einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag. Vielmehr ist es ein Programm, über dessen Ausgestaltung Experten entscheiden. Aber wie sich zeigt, müssen die Statuten für die Nominierung deutlich wetterfester gemacht werden, sonst zerstören die politischen Interessen die hehren Absichten.

    Die Krise hat dazu geführt, dass die neue Generalsekretärin Audrey Azoulay bei ihrem Amtsantritt Ende 2017 alle neuen Nominierungen gestoppt hat. Eine Task Force revidiert zur Zeit die Regularien und will eine Empfehlung zur Erhöhung der Transparenz ausarbeiten, die 2020 in Kraft treten kann. Es käme u.a. darauf an auszuschließen, dass Vorschläge, die mehrere Staaten betreffen, ohne deren Konsens vorgelegt werden. Die erste Sitzung dieser Task Force hat vor wenigen Tagen in Paris stattgefunden. Der aktuelle Listen-Verdruss soll wieder in Listen-Lust umschlagen.

    https:/​/​www.unesco.de/​kultur-und-natur/​weltdokumentenerbe

    Michael Knoche