Abschied 2016 (Foto: Welz, Klassik Stiftung Weimar)

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  • 14. Januar 2019 — Wie gehen Bibliotheken mit Unrecht aus der Zeit der SBZ und DDR um?

    Bodenreform in der SBZ (Foto: Bundesarchiv Bild_183-32584-0002)

    20 Jahre nach der Washingtoner Erklärung in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, werden die deutschen Bibliotheken, Museen und Archive von zwei weiteren Freveltaten der Geschichte eingeholt: Einerseits rückt das Kulturgut aus kolonialen Kontexten massiv in den Vordergrund. Die deutsche Politik möchte mit dem Tempo, das der französische Staatspräsident in dieser Frage vorgelegt hat, Schritt halten.

    Andererseits steht das DDR-Unrecht auf der Tagesordnung, das mir für die Bibliotheken noch relevanter zu sein scheint. Denn koloniales Kulturgut hat eher den Weg in die Museen als in die Bibliotheken gefunden. Außerdem leben die in der Zeit zwischen 1945 und 1990 Geschädigten des DDR-Unrechts überwiegend noch. Es geht um Buchbestände, die auf Grund von Verfolgungs- und Willkürmaßnamen in der SBZ (Sowjetischen Besatzungszone) und in der DDR in die öffentlichen Sammlungen gekommen sind.

    Zu den Vorgängen dieser Art zählen die Bergung von sogenanntem »herrenlosen Kulturgut« im Zuge der Bodenreform unmittelbar nach dem Krieg oder andere Beschlagnahmungen der Besatzungsmacht. Vom 3. bis 11. September 1945 erließen die Provinz- und Landesverwaltungen der Sowjetischen Besatzungszone ähnlich lautende Verordnungen zu ihrer Durchführung. Dadurch gelangten riesige Bestände an Büchern aus Schlössern, Guts- und Herrenhäusern zur Aufteilung auf die wissenschaftlichen Bibliotheken.

    Besonders starke Zuwächse erhielt die Universitätsbibliothek Halle als leistungsstärkste Bibliothek auf dem Territorium Sachsen-Anhalts. Aus Bodenreformbeständen gingen ihr im Zeitraum von 1945 bis 1949 240.000 Bände zu. Bis 1961 wurden weitere 958.000 Bände in Halle abgeliefert. (Waltraut Guth: Bibliotheksgeschichte des Landes Sachsen-Anhalt. Halle 2004, S. 135) Aber auch viele andere Bibliotheken in den neuen Bundesländern haben von den aufgelösten Adelsbibliotheken profitiert.

    Ein besonderes Problem sind die beschlagnahmten Buchbestände von Republikflüchtigen. In Weimar ist z.B. im Jahr 1953 ein Leihbüchereibesitzer in den Westen geflohen. Sein Geschäft wurde entschädigungslos enteignet. Die Bücher, Broschüren und Zeitschriftenhefte aus seinem Besitz, etwa 1500 Titel, wurden an die Thüringische Landesbibliothek abgegeben, die heutige Herzogin Anna Amalia Bibliothek, die sie in den Bestand eingearbeitet hat. Auf Nachfrage des Eigentümers wurde das, was als Eigentum noch zu ermitteln war, inzwischen restituiert.

    Der Bund, alle Länder und die drei kommunalen Spitzenverbände haben 2015 eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg gegründet, die bei der Wiedergutmachung des Unrechts helfen soll: das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste. Die Stiftung bzw. ihre Vorgängereinrichtung, die Arbeitsstelle für Provenienzforschung, hat sich in der ersten Phase ihres Bestehens mit Recht zunächst auf das Problem des NS-Raubguts konzentriert. Seit neuestem gibt es den Förderbereich »Koloniale Kontexte« sowie erste Geldmittel für grundlegende Forschungsprojekte zum Thema Kulturgutentzug in der SBZ und DDR. 2017 wurden dafür 250.000 EUR bewilligt.

    Forschung ist gut und notwendig. Aber man könnte durchaus auch schon mit konkreten Ermittlungen beginnen. Denn man wird nicht umhin können, Erwerbungen und Zuweisungen zwischen 1945 und 1989 an bestimmten Öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken, Museen und Archiven im Detail zu überprüfen.

    Ein großer Teil der Bodenreform-Bestände, vielleicht sogar der größte, wurde über das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig gegen Devisen in den Westen verkauft. So gelangten Bücher aus Bodenreformbeständen in großem Umfang auch in westdeutsche Bibliotheken, besonders in die neugegründeten Universitätsbibliotheken der sechziger und siebziger Jahre. Die Bodenreform ist also ein Thema für Bibliotheken in Ost und West.

    Sich um diese Form der Provenienzerforschung zu bemühen, hätte nicht nur eine ostdeutsche Landesbibliothek Anlass, sondern auch jede westdeutsche Universitätsbibliothek, die große Buchbestände aus der DDR erworben hat. Es ist eine berechtigte Erwartung der Geschädigten, 28 Jahre nach Ende der DDR für eine Klärung nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag vertröstet zu werden.

    www.kulturgutverluste.de

    Michael Knoche