Abschied 2016 (Foto: Welz, Klassik Stiftung Weimar)

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  • 04. März 2019 — Bitte nicht komplett in Schwarz – der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln vor zehn Jahren

    Das eingestürzte Stadtarchiv Köln 1 (Fotos: Michael Knoche CC BY-SA 3.0 DE)

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    Als am 3. März vor zehn Jahren das Kölner Stadtarchiv eingestürzt war, lud mich der WDR zu einer Fernsehdiskussion nach Köln ein. Man glaubte, dass ich beim Brand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek einschlägige Katstrophenerfahrungen gesammelt hätte und etwas Einsichtiges auch zum Kölner Unglück sagen könnte. In der neunzigminütigen Talk-Sendung west.art am sonntag sollte ich u.a. auf Bettina Schmidt-Czaia, die Direktorin des betroffenen Archivs, treffen. Da ich sowieso vor Ort erfahren wollte, wie die Herzogin Anna Amalia Bibliothek mit ihren Restauratoren helfen könnte, habe ich gerne zugesagt.

    Fast hätte ich es bereut, als mir die Produktionsfirma noch eine »Kostümempfehlung« hinterhersandte, in der Dinge standen wie: »Bitte kein rein weißes oder cremefarbenes Outfit. Bitte keine kleinen Musterungen wie Pepita, Karo oder schmal gestreifte Stoffe. Bitte nicht komplett in Schwarz, da das Set schon sehr dunkel ist.« Die Gefahr, dass ich auf die Idee kommen könnte, einen schwarzen Anzug zu tragen, war tatsächlich gegeben. Denn die Lage war ernst: Nicht nur das Gebäude des Historischen Archivs mit nicht weniger als 27 laufenden Kilometern Archivalien war im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen für die künftige U-Bahn eingestürzt. Auch zwei benachbarte Wohngebäude waren mit in den Abgrund gesunken, und dabei haben zwei Menschen ihr Leben verloren.

    Ich habe in der Sendung von einer »Heimsuchung von biblischem Ausmaß« gesprochen. Beim Einsturz des Stadtarchivs seien unwiederbringliche Unikate aus tausend Jahre Geschichte in den »Höllenschlund« gerutscht. Vielleicht war die Wortwahl unter dem Eindruck des Unglücks etwas zu dramatisch gewählt. Aber nach dem Elbe-Hochwasser in Dresden 2002 und dem Brand der Weimarer Bibliothek 2004 schienen sich solche Unglücksfälle wie in einer Kettenreaktion zu ereignen. Innerhalb von sieben schrecklichen Jahren ist die schriftliche Überlieferung in Deutschland um wertvolles Kulturgut dezimiert worden. Das versetzte mich sozusagen in einen Kassandra-Modus.

    Ich hatte die beiden Tage vor der Sendung – es war Tag 10 nach dem Einsturz – zunächst nutzen können, um das Erstversorgungszentrum für das geborgene Archivgut in einem ehemaligen Möbelhaus in Köln-Porz zu besichtigen. Dort, wo Hunderte von Helfern zusammenarbeiteten, gab es schon einen durchorganisierten Workflow zur Bearbeitung des per LKW angelieferten Materials.

    Noch mehr beeindruckte mich die Besichtigung der Unglücksstelle in der Innenstadt zusammen mit dem Kölner Kulturdezernenten Georg Quander. Am weiträumig abgesperrten Ort des eingestürzten Archivs kletterten immer noch Männer in Schutzkleidung der Kölner Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks auf den hoch aufgetürmten Berg aus Betonteilen, Stahlträgern, Schutt und Archivalien, um Gegenstände einzusammeln, die wie Archivgut aussahen.

    In einem benachbarten geräumten Schulgebäude nahe des Unglücksorts fand anschließend eine Pressekonferenz statt. Ich wurde unter anderem nach den Unterschieden zwischen dem Weimarer und Kölner Desaster gefragt. Was ich damals gesagt habe, weiß ich nicht mehr. Laut Kölner Stadtanzeiger soll ich mich auch zum Wetter geäußert haben: die Helfer hätten nach dem Brand der Anna Amalia Bibliothek Glück mit dem Wetter gehabt, denn »damals herrschte strahlender Sonnenschein.« Das klingt ein bisschen abstrus, war aber nicht ganz unwichtig, denn als der Kölner Schuttberg noch kein Schutzdach hatte, regnete es immer wieder auf das noch nicht geborgene Archivmaterial.

    Heute würde ich die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten folgendermaßen auf den Punkt bringen:

    • Es ging in Weimar nicht um Menschenleben, sondern ausschließlich um Kulturgut.
    • In Köln hat die weitaus schlimmere und quantitativ größere Katastrophe stattgefunden (die zehnfache Menge des Schriftguts ist gefährdet oder verloren).
    • In Köln waren überwiegend Akten, Urkunden, Nachlässe usw., d.h. Unikate, betroffen, in Weimar überwiegend Druckschriften, die manchmal allerdings auch Unikatcharakter und stets einen Ensemblewert und eine besondere Provenienzgeschichte hatten.
    • Die wassergeschädigten Bücher von Weimar konnten binnen 48 Stunden ins Tiefkühlhaus gebracht und eingefroren werden. Die Bergung der Bestände verlief unvergleichlich schneller, als dies in Köln möglich war, eine wichtige Voraussetzung für die spätere Restaurierung.

    Warum war die Spendenkampagne in Weimar erfolgreicher als in Köln?

    • Weimar wird eher als Köln als gesamtdeutsche Kulturstadt wahrgenommen, für die sich Bürger aus allen Teilen des Landes und darüber hinaus engagieren.
    • Der stark in Mitleidenschaft gezogene Rokokosaal der Herzogin Anna Amalia Bibliothek war kulturgeschichtlich bedeutender und im Bewusstsein vieler Menschen stärker verankert als der Kölner Archivzweckbau. Schon vor dem Brand kamen jedes Jahr mehr als 10.000 Touristen die Bibliothek.
    • Eine brennende Bibliothek hat höhere theatralische Qualität als ein Gebäude, das sekundenschnell in ein Loch rutscht.
    • Die Stadtverwaltung Köln mit seinem Klüngel-Image genoss weniger Vertrauen als die Klassik Stiftung Weimar, die Trägerin der Herzogin Anna Amalia Bibliothek.
    • Die Stadtverwaltung Köln hat kein gutes Katastrophenmanagement betrieben. So durften städtische Angestellte, auch wenn es sich um auskunftsfähige Fachleute handelte, in der ersten Phase oft nicht mit der Presse sprechen. Die Öffentlichkeit hatte keinen Ansprechpartner.
    • Die vom Rat der Stadt Köln gegründete Stiftung StadtGedächtnis, die eine finanzielle Unterstützung in unglaublichen Dimension einsammeln sollte, hat nicht immer glücklich operiert.

    Die gute Nachricht lautet: Das neue Gebäude des Historischen Archivs soll Ende 2020 funktionsfähig sein.

    Mein Erlebnisbericht in der Süddeutschen Zeitung vom 19.3.2009

    Pressemitteilung der Stadt Köln zum aktuellen Sachstand

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    Michael Knoche

  • 25. Februar 2019 — Kreislaufkollaps im deutschen Buchhandel

    KNV Logistikzentrum Erfurt

    Seitdem am 14. Februar 2019 der größte Zwischenbuchhändler in Deutschland, die Koch, Neff & Volckmar GmbH (KNV), Insolvenz anmelden musste, ist die Welt des Buchhandels nicht mehr in Ordnung. Der Marktanteil des Barsortiments von KNV liegt bei etwa 45 Prozent, der Umsatz bei mehr als einer halben Milliarde Euro. Das Unternehmen hält im 2015 neu errichteten Erfurter Zentrallager rund 590000 Titel von über 5000 Verlagen auf Vorrat. Über Nacht kann jeder Titel an insgesamt 5600 Buchhandlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz geliefert werden.

    Als Barsortimenter kauft der Zwischenbuchhändler von den Verlegern Bücher und Medien auf eigene Rechnung und liefert sie an die vertraglich gebundenen Bucheinzelhändler. Der eingesetzte Insolvenzverwalter muss alles daran setzen, das Geschäft nicht ins Stocken geraten zu lassen. Aber die Verlage zögern mit dem Nachschub, weil sie fürchten, kein Geld für ihre Ware zu bekommen. Bei einer Unterbrechung des Kreislaufs können Buchhändler ihre Endkunden nicht mehr (in erträglicher Frist) beliefern und werden Umsatzverluste hinnehmen müssen.

    Für die Verlage ist die Insolvenz unmittelbar bedrohlich. Denn bei den langen Zahlungszielen, die im Buchhandel üblich sind, hat KNV die Einnahmen aus dem Weihnachtsgeschäft noch nicht ausbezahlt. Diese Einnahmen können nun in den Wind geschrieben werden. Sie dienten den Verlagen in der Regel dazu, im Frühjahr die Autorenhonorare auszuzahlen und Dienstleiser- und Druckereirechnungen zu begleichen. Da die Kapitaldecke vieler Verlage, zumal der kleineren und mittleren, nach den gerichtlich angeordneten Rückzahlungen in Folge des VG Wort-Urteils von 2016 dünn ist, geraten sie (und ggf. ihre Autoren) in ernste finanzielle Bedrängnis. Viele kleine Verlage haben 50 Prozent des Umsatzes mit KNV gemacht. Man kann davon ausgehen, dass einige von ihnen die KNV-Insolvenz nicht überleben werden.

    Man stelle sich in Gedanken vor, dass alle 5600 Buchhandlungen mit allen 5000 Verlagen in einen individuellen Geschäftsverkehr treten müssten. Jeder kann sich ausmalen, was das an Personalkosten und Lieferzeiten kosten und letztlich für die Bücherpreise bedeuten würde. Ohne die Erfindung des Zwischenbuchhandels in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts wäre der inhabergeführte stationäre Buchhandel in Deutschland nicht überlebensfähig. Die beiden Mitbewerber von KNV, Libri (45 Prozent Marktanteil) und Umbreit (10 Prozent), wären nicht in der Lage, so kurzfristig in die Bresche zu springen und das Liefersystem zu stabilisieren.

    Die Schwierigkeiten von KNV gelten zum Teil als hausgemacht (kreditfinanzierter Bau des neuen Logistik-Zentrums, der sehr viel teurer wurde als geplant), aber die Umsätze im Buchgeschäft gehen insgesamt zurück. Der Branchenkenner Thomas Bez (früher: Umbreit) benennt außerdem als Problem, dass die Margen der Zwischenbuchhändler durch den Konzentrationsprozess im Verbreitenden Buchhandel immer mehr gedrückt werden und kaum noch ein kostendeckendes Wirtschaften erlauben. Zwar regele das Buchpreisbindungsgesetz die Grenzen der Konditionenpolitik, aber daran hielten sich viele Lieferanten nicht, um bei den Großabnehmern nicht »ausgelistet« zu werden (Interview mit dem Börsenblatt).

    Zum Zwischenbuchhandel zählen auch die ca. 40 Verlagsauslieferungen, die meist als Dienstleister mehrerer Verlage ebenfalls Bestellungen bündeln. Auch KNV betreibt eine Verlagsauslieferung. Diese ist angesichts der Vielzahl anderer Anbieter nicht systemrelevant, trägt aber jetzt dazu bei, die Krise der Verlage, für die sie tätig geworden ist, zu verschärfen. So soll z. B. dtv 10 Mio. € bei der KNV-Verlagsauslieferung stehen haben, die jetzt verloren sind. (dtv macht etwa 2 Mio. € Gewinn pro Jahr.)

    Bei allen Horrorszenarien, was jetzt passieren könnte, kursiert in der Branche auch eine schöne Utopie, nämlich die einer genossenschaftlichen Übernahme der bankrotten KNV-GmbH durch die betroffenen Verlage. Theoretisch kann in einem Insolvenzverfahren die Fortführung des Unternehmens nicht nur durch den Einstieg eines Investors, sondern auch mithilfe eines sogenannten Debt-to-Equity-Swap durchgeführt werden. Die Verlage hätten die Möglichkeit, ihre offenen Forderungen in Gesellschaftsanteile des Unternehmens KNV umzuwandeln. Das Problem ist nur: Es werden zusätzlich riesige Summen für die Sanierung gebraucht, und wer sollte diese aufbringen?

    Vielleicht erleben wir jetzt das Ende des besten Buchverteilsystems der Welt, das auch kleine Buchhandlungen wettbewerbsfähig gemacht hat. Vielleicht verändert sich der Logistikmarkt in Richtung Auch-Lieferung von Büchern neben Medikamenten und Schuhen. Sehr wahrscheinlich stärkt die Krise die Marktmacht der Buchkaufhäuser wie Thalia, Hugendubel & Co., die eigene Zentrallager führen. Von Amazon gar nicht zu reden. Auf jeden Fall gefährdet der nun kollabierte Kreislauf die Vielfalt des Buchhandels und indirekt den relativ günstigen Preis für Bücher. Das ist spätestens der Punkt, der auch Bibliothekare und Leser interessieren sollte.

    Michael Knoche

  • 18. Februar 2019 — Aschenputtel in Altenburg – das Lindenau-Museum

    Das Lindenau-Museum - noch ist es Nacht

    Wenn es eine Rangliste der am meisten unterschätzten Kultureinrichtungen in Deutschland gäbe, würde das Lindenau-Museum in Altenburg/​Thüringen einen der vordersten Plätze einnehmen.

    Ausgerechnet der Haushaltausschuss des Bundestages, der bisher nicht als Versammlung von Kennern und Liebhabern der Kulturszene bekannt war, hat vor ein paar Wochen eine Entscheidung getroffen, die geeignet ist, diese Liste auf den Kopf zu stellen. Er bewilligte dem Altenburger Museum die sagenhafte Summe von 24 Mio. €, die vom Freistaat Thüringen und dem Landkreis auf 48 Mio. € verdoppelt wird. Damit kann das Gebäude, ein Erweiterungsbau und der umliegende Schlosspark saniert und zeitgemäß eingerichtet werden. 2023 könnte das Lindenau-Museum wieder ein kultureller Leuchtturm sein.

    Das erstaunliche Museum wurde 1848 von dem Staatsmann, Astronomen und Mäzen Bernhard August von Lindenau (1779–1854) gleichzeitig mit einer bis heute bestehenden Kunstschule gegründet. 1876 wurde das imposante heutige Museumsgebäude von einem Schüler Gottfried Sempers fertiggestellt. Seinen Ruf verdankt das Museum vor allem einer einzigartigen Sammlung von 180 frühitalienischen Tafelbildern. Es beherbergt aber ebenfalls antike Vasen, eine Abguss-Sammlung, Korkmodelle römischer Ruinen, eine gediegene Kunstbibliothek sowie Gemälde, Grafik und Plastik der neueren Zeit, neben einem wenig bekannten Schwerpunkt in den 1920er Jahren vor allem die größte Sammlung von Werken Gerhard Altenbourgs.

    Seit Jahren beklagt das Museum, das vom Landkreis Altenburger Land mit Zuschüssen des Freistaats Thüringen betrieben wird, seine Platznot, den Zustand der veralteten Depots sowie die fehlende Barrierefreiheit und Klimatisierung der Ausstellungsräume. Nach dem Amtsantritt des neuen Direktors Roland Krischke legte das Museum im Frühjahr 2017 eine Neukonzeption mit dem Titel Der Leuchtturm an der Blauen Flut – Das neue Lindenau-Museum und die Altenburger Trümpfe vor. Danach sollen Büros, Depots, Werkstätten und die Grafische Sammlung aus dem Bestandsgebäude ausgelagert werden, um mehr Platz für die Dauerausstellung, die Kunstschule, Kasse, Verkaufsstelle und zeitgemäße sanitäre Anlagen zu gewinnen. Als Erweiterungsgebäude ist der im Besitz der Stadt Altenburg befindliche Marstall ins Auge gefasst.

    Altenburg ist eine ehemalige Residenzstadt im Osten des Freistaates Thüringen und liegt ca. 50 km südlich von Leipzig. Es verfügt über eine sehr gute S-Bahn-Verbindung zur boomenden Metropole. In Altenburg gibt es eine Vielzahl von herausragenden Baudenkmalen vergangener Jahrhunderte, vor allem das Stadtbild beherrschende Schloss. Im 19. Jahrhundert war die Stadt Produktionsstätte der Lexika von Brockhaus und Pierer, auch Schopenhauers Die Welt als Wille und Vorstellung wurde hier gedruckt.

    Die ganze Altenburger Kulturlandschaft ist von ihrer Substanz her geeignet, zu einem weithin ausstrahlenden und touristisch anziehenden Ensemble entwickelt zu werden. Dazu ist es nötig, Kultureinrichtungen und Museen der Stadt neu zu denken und vor allem das Schloss- und Spielkartenmuseum in ein Gesamtkonzept zu integrieren. Es verfügt ebenfalls über völlig unzureichende konservatorische Bedingungen in den Ausstellungsräumen und Depots. Auch die Trägerschaft des Museums durch eine städtische Gesellschaft, die Marketing-, Museums- und sonstigen kulturelle Aufgaben miteinander vermischt, hat sich, wie auch schon andernorts, z.B. in Gotha, nicht bewährt.

    Die kräftige Förderung aus Berlin und Erfurt kann als Aufbruchsignal für die Stadt verstanden werden, die heute mit demografischen und wirtschaftlichen Problemen schwer zu kämpfen hat. Sie hat jetzt die Chance, sich durch Kultur- und Tourismusimpulse eine neue Perspektive zu erarbeiten. Das Lindenau-Museum wird bald nicht mehr als Aschenputtel, sondern als schön geschmückte Königsbraut dastehen.

    https:/​/​lindenau-museum.de/​

    Michael Knoche

  • 11. Februar 2019 — Sollen Bibliotheken Freihandbestände zugunsten von Nutzerarbeitsplätzen abbauen?

    Arbeitsplätze im Gebäude der Juristischen Fakultät Roma III außerhalb der Bibliothek

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    Der gewaltige Ansturm von Lesern verleitet wissenschaftliche Bibliotheken gegenwärtig dazu, ihr Angebot umzubauen. Während es früher darum ging, den Lesern möglichst viele Medienbestände ohne Hürden sofort zugänglich zu machen, geht es jetzt darum, im Bibliotheksgebäude möglichst viele Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Wie lautete doch die Parole? Weg von der Bestandsorientierung, hin zu den Benutzerbedürfnissen.

    Dass der Bedarf an Arbeitsplätzen groß ist und an kaum einer Hochschulbibliothek ausreichend befriedigt werden kann, ist nicht zu leugnen. Aber unübersehbar ist auch: Die meisten Leser arbeiten zwar gerne in der Bibliothek, aber sie brauchen ihre Ressourcen nicht. Eigentlich könnten sie auch woanders arbeiten.

    Ich habe die Situation an der Universität Rom III (Università degli studi di Roma Tre) beobachtet. Die relativ kleine juristische Seminarbibliothek war bis auf den letzten Platz besetzt, aber die Masse der Studenten hat an Tischen gearbeitet, die überall in der Fakultät (außerhalb der Bibliothek) aufgestellt waren. Eine besonders attraktive Arbeitsatmosphäre herrschte auf den Fluren und Lichthöfen nicht gerade, aber die aufgestellten Tische und Stühle schienen ihren Zweck zu erfüllen.

    Schlussfolgerung: Bibliotheken dürfen den Benutzungsboom nicht vorschnell auf sich beziehen. In vielen Fällen suchen die Studenten nur einen Arbeitsplatz. Bei entsprechenden Alternativen wenden sie sich schnell wieder von den Bibliotheken ab. Wenn eine Bibliothek aber Auf-Teufel-Komm-Raus gänzlich auf das bloße Arbeitsplatzangebot setzt, läuft sie Gefahr, die Benutzer zu vergraulen, die auf ihr Medienangebot angewiesen sind und nur deshalb in die Bibliothek kommen.

    Die Sammlungen der Bibliotheken bestehen heute aus einer Mischung von gedruckten Büchern, anderen Medien und digitalen Ressourcen. Zumindest in den Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften sind Bücher, die zu einem großen Prozentsatz weiterhin nur in gedruckter Form vorliegen, von hoher Relevanz. (Der größte Teil der urheberrechtlich geschützten Publikationen des 20. Jahrhunderts z.B. steht nicht in elektronischer Form zur Verfügung.) Die beste Präsentationsform für Bücher ist die systematische Aufstellung nach Fachgebieten in einem Freihandbestand.

    Der Medienwissenschaftler Markus Krajewski schreibt etwa im Handbuch Bibliothek (Stuttgart 2012, S. 86): »Als intellektuelle Infrastruktur für geistige Arbeit, zumindest im kulturwissenschaftlichen Kontext, kann man auf die Abundanz der Texte, die Reizüberflutung und das Zuviel an Informationen, wie es in ihrer Gesamtschau nur die große Büchersammlung bietet, nicht verzichten. Vom Reiz des Haptischen, dem Blättern im Vergilbten und dem Finden des Verstellten ganz zu schweigen.« Der nach Fachgebieten geordnete und gut gepflegte frei zugängliche Bestand an Büchern bietet nach wie vor den besten Anregungsfaktor.

    Nun argumentieren die Digitalfundamentalisten, Bücher in Freihandaufstellung würden eh den falschen Eindruck vermitteln, als sei dies schon das gesamte Spektrum an Publikationen, das eine Bibliothek zu einem Thema bereithielte. Aber so naiv sind die Benutzer gar nicht. Auch früher haben sie schon damit gerechnet, dass sie im Regal nicht den ganzen Bestand vorfinden, denn sie wussten, dass es Kommilitonen gibt, die zum selben Thema arbeiten und schon etwas entliehen haben könnten.

    Trotzdem kann sich die Bibliothek etwas einfallen lassen, um auf den Anteil der weniger leicht sichtbaren elektronischen Publikationen zu verweisen. Einige Bibliotheken verwenden z.B. einen QR-Code an der Regalstirnwand, über den man auf die entsprechenden E-Books, die dieser Stelle in der Systematik zugeordnet sind, aufmerksam gemacht wird. Andere, wie die Nationalbibliothek Qatar, stellen gleich die E-Reader mit ins Regal. So werden die entsprechenden E-Books aktiv ins Spiel gebracht. Jeder Bibliotheksbenutzer weiß: Für eine erschöpfende Suche ist das Katalogsystem unverzichtbar.

    Über alle Themen aus der schönen neuen Informationswelt sollten die Basisanforderungen nicht vergessen werden, die eine Bibliothek erfüllen muss, damit mit ihr und nicht nur in ihr gearbeitet werden kann.

    Michael Knoche

  • 04. Februar 2019 — Mein Lieblingsartikel in der Weimarer Verfassung

    Abgeordnete der Nationalversammlung bei der Beratung der Verfassung im Deutschen Nationaltheater Weimar

    Am 6. Februar 1919 trat im Deutschen Nationaltheater in Weimar die Nationalversammlung zusammen, um die erste parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands zu erarbeiten. Zentrale Verfassungsprinzipien waren die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung und die Grundrechte, darunter die Gleichstellung der Frauen.

    Mein Lieblingsartikel in der Weimarer Verfassung ist Artikel 10.2, der »Bibliotheksparagraph«, in dem die Rahmengesetzgebungskompetenz des Reichs gegenüber den Ländern formuliert wird. Soweit das Reich auf diesen Gebieten Gesetze erließ, brach Reichsrecht das Landesrecht. Ich halte den Paragraphen auch in unserer heutigen föderalen Verfassung für vorbildlich. Seine Einfügung in die Weimarer Verfassung ist in der Bundesrepublik Deutschland leider völlig vergessen worden. Der Artikel lautet vollständig:

    Artikel 10
    Das Reich kann im Wege der Gesetzgebung Grundsätze aufstellen für:
    1. die Rechte und Pflichten der Religionsgesellschaften;
    2. das Schulwesen einschließlich des Hochschulwesens und das wissenschaftliche Büchereiwesen;
    3. das Recht der Beamten aller öffentlichen Körperschaften;
    4. das Bodenrecht, die Bodenverteilung, das Ansiedlungs- und Heimstättenwesen, die Bindung des Grundbesitzes, das Wohnungswesen und die Bevölkerungsverteilung;
    5. das Bestattungswesen.

    Zu denen Lebensbereichen, in denen eine gewisse Einheitlichkeit in ganz Deutschland wünschenswert ist, zählt also neben dem Bestattungswesen, das sogar einen eigenen Paragraph bekommen hat, erstaunlicherweise auch das »wissenschaftliche Büchereiwesen«.

    Tatsächlich sind wissenschaftliche Bibliotheken wie wenige andere Institutionen stets auf Kooperation, Arbeitsteilung und Koordinierung angewiesen. Alle Bibliotheksleistungen in Bestandsaufbau, Nachweis, physischer Aufbewahrung, Speicherung digitaler Daten und Informationsvermittlung können heute sinnvoll nur in abgestimmter Kooperation erbracht werden. Aber das Dilemma ist: Es gibt keine länderübergreifende Bibliothekspolitik in Deutschland. Das Fehlen staatlichen Handelns führt außerdem dazu, dass die deutschen Bibliotheken international einen schweren Stand haben.

    Wie kommt der Bibliotheksparagraph eigentlich in die Verfassung? Seine Einfügung ist dem damaligen Direktor der Universitätsbibliothek Bonn Wilhelm Erman zu verdanken, der den Hergang in seinen Erinnerungen (Hrsg. von Hartwig Lohse, Köln 1994, S. 300 ff.) ausführlich beschreibt. Er wandte sich brieflich an verschiedene Abgeordnete wie Erich Koch-Weser, den späteren Reichsinnenminister, und den »Vater« der Weimarer Verfassung Hugo Preuss. Außerdem warb er für das Anliegen in Artikeln und Leserbriefen in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften, u.a. im Zentralblatt für Bibliothekswesen. Auf Antrag des DDP-Abgeordneten Alfred Herrmann wurde das »wissenschaftliche Büchereiwesen« am 3. Juli 1919 mit großer Mehrheit in Paragraph 10 der Verfassung aufgenommen.

    Der einzige Schönheitsfehler des Bibliotheksparagraphen besteht darin, dass er damals keinerlei praktische Wirkung entfaltete. Erman tröstet sich darüber bei der Niederschrift seiner Erinnerungen in den zwanziger Jahren mit dem schönen Gedanken: »Wenn ruhigere Zeiten in Deutschland wiederkehren, wird man sich des in § 10 der Verfassung geschaffenen Hilfsmittels zur vernünftigen Umgestaltung des deutschen Bibliothekswesens erinnern, und ich hoffe, dass es dann auch nicht, wie heutzutage, an energischen und organisatorisch begabten Fachgenossen fehlen wird, die davon den rechten Gebrauch machen. Ich grüße sie vorahnend im Geiste und wünsche ihnen guten Erfolg.«

    Michael Knoche